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Gesamtförderhöhe der Wasserpumpe, Pumpenförderhöhe und Saugförderhöhe

Gesamtförderhöhe der Wasserpumpe

Eine nützlichere Methode zur Messung der Förderhöhe ist die Differenz zwischen dem Flüssigkeitsstand im Saugtank und der Förderhöhe im vertikalen Auslassrohr. Diese Zahl wird als Gesamtförderhöhe bezeichnet, die die Pumpe erzeugen kann.

Eine Erhöhung des Flüssigkeitsspiegels im Saugtank führt zu einer Erhöhung der Förderhöhe, während eine Senkung des Flüssigkeitsspiegels zu einer Verringerung der Druckhöhe führt. Pumpenhersteller und -lieferanten sagen Ihnen in der Regel nicht, wie viel Förderhöhe eine Pumpe erzeugen kann, da sie die Höhe der Flüssigkeit im Saugtank nicht vorhersagen können. Im Gegenteil, sie geben Auskunft über die Gesamtförderhöhe der Pumpe, den Höhenunterschied zwischen den Flüssigkeitsständen im Saugtank und die Wassersäulenhöhe, die die Pumpe erreichen kann. Die Gesamtförderhöhe ist unabhängig vom Flüssigkeitsstand im Saugbehälter.

Mathematisch gesehen lautet die Gesamtkopfformel wie folgt.

Gesamtförderhöhe = Pumpenförderhöhe – Saugförderhöhe.

Pumpenkopf und Saugkopf

Der Saugkopf einer Pumpe ähnelt dem Pumpenkopf, ist jedoch entgegengesetzt. Dabei wird nicht die maximale Verdrängung gemessen, sondern die maximale Tiefe, in der die Pumpe Wasser durch Ansaugen anheben kann.

Dabei handelt es sich um zwei gleiche, aber entgegengesetzte Kräfte, die die Fördermenge der Wasserpumpe beeinflussen. Wie oben erwähnt, Gesamtförderhöhe = Pumpenförderhöhe – Saugförderhöhe.

Wenn der Wasserstand höher ist als der der Pumpe, ist die Saughöhe negativ und die Pumpenhöhe steigt. Dies liegt daran, dass das in die Pumpe eintretende Wasser einen zusätzlichen Druck am Sauganschluss ausübt.

Befindet sich die Pumpe hingegen über dem zu pumpenden Wasser, ist die Saughöhe positiv und die Förderhöhe der Pumpe nimmt ab. Dies liegt daran, dass die Pumpe Energie aufwenden muss, um Wasser auf das Pumpenniveau zu bringen.

Bild der WasserpumpeKaufadresse der Wasserpumpe

Wasserpumpe


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 31. Januar 2024